FÜHRERSCHEINKLASSEN
Hier findest Du alle Informationen rund um die Führerscheinklassen.
Solltest Du Fragen zu unseren Führerscheinklassen oder unserer Fahrschule haben, kannst Du Dich jederzeit bei uns melden.
WIR FREUEN UNS AUF DICH!
Mindestalter: ab 20 Jahre
Beinhaltet die Klassen A1, A2
Für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (zum Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW (20PS)
ab 24 Jahre – für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet die Klasse AM
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW (15PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
Mindestalter:18 Jahre
Beinhaltet die Klassen AM, A1
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW (48PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg.
Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren
Zwei, Drei- und vierrädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg
Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
Die Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
Vorbesitz: direkter Erwerb
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg, das der Fahrzeugkombination maximal 7.000 kg betragen.
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 beinhaltet die Klassen AM, L.
Vorbesitz: direkter Erwerb
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kraftfahrzeuge der Klasse B auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht übersteigt.
Die Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
Vorbesitz: direkter Erwerb
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).